Wenn ein Lieferant uns eine Sendung auf der Grundlage einer DAP-Formel anbietet, dann wird die Sendung bei allen drei Verkehrsträgern - See-, Bahn- und Lufttransport - am vereinbarten Bestimmungsort ankommen, und es ist wichtig, diesen so genau wie möglich anzugeben. In der Regel handelt es sich dabei um einen Hafen, ein Bahn- oder Luftterminal. Andernfalls kann mit dem Versender vereinbart werden, dass die Fracht an unsere Adresse geliefert wird. In diesem Fall ist es jedoch ratsam, dies anzugeben.
Im Falle der DAP-Formel muss der Importeur die Zollabfertigung selbst vornehmen.
wie man das macht, demnächst in einem Artikel auf dem Blog.
Bei der Abfertigung sind die Mehrwertsteuer 23 % und die Zollgebühren zu entrichten, die von der Art des Produkts abhängen.
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